Gewerkschafter gegen Abschiebungen
Der Gewerkschaftstag der ÖTV hat folgendes beschlossen:
ArbeitnehmervertreterInnen, VertreterInnen von ÖTV und DAG im Aufsichtsrat der Lufthansa AG werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Lufthansa keine zur Abschiebung vorgesehenen Flüchtlinge mehr befördert.
Die Gewerkschaft ÖTV fordert ihre Mitglieder auf, sich nicht mehr an Abschiebungen zu beteiligen
Begründung:
Abgesehen von der prinzipiell zu kritisierenden Abschiebepraxis der Bundesregierung, die auch Abschiebung in nicht sichere Heimatländer der Flüchtlinge zulässt, kommt es bei Abschiebungen immer wieder zu Verletzungen und sogar zum Tod von Flüchtlingen. Nach massiven Protesten und Aufklärungskampagnen verweigert Swissair die Mitnahme von sich wehrenden Schüblingen. Die neiderländische Fluggesellschaft Martinair ist mittlerweile aus dem Geschäft mit Abschiebungen ausgestiegen.
Nachdem die belgische Gewerkschaft ihre Mitglieder aufgefordert hat, sich nicht mehr an Abschiebungen zu beteiligen, fielen bei der Fluglinie Sabena Abschiebungen für längere Zeit aus. Sabena hat mittlerweile den gewaltsamen Transport von Abschiebehäftlingen eingestellt.
Außerdem riskieren Flugkapitäne, dass sie strafrechtlich belangt werden, da sie die Verantwortung für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Passagieren tragen (Die "Bordgewalt" bei Abschiebungen auf dem Luftweg als Rechtsproblem, Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht, 49. Jahrgang 2/2000). Der Rechtsanwalt Farad Rifaat, Vertreter dreier Fremdenpolizisten in der Voruntersuchung wegen "quälens eines Gefangenen mit Todesfolge", die in Österreich stattfindet, beruft sich auf die Richtlinien des Internationalen Luftverkehrsverbandes, der die Letztverantwortung bei dem verantwortlichen Piloten sieht (Siehe Zeitungsartikel: Der Standard vom 6.,7. und 9. September 2000)
Auch der Sprecher der GdP, Jörg Radeck, erklärte, die Beamten seien lediglich Erfüllungsgehilfen des Kapitäns, dieser hat die alleinige Verantwortung für Passagiere und Flugzeug.
Eine Beförderungspflicht gegen den Willen der Passagiere ist aus dem LuftVG nicht abzuleiten. Desweiteren könnte die Lufthansa sich von jeglicher Art von Abschiebung befreien lassen, wenn die Durchführung von Abschiebungen für das Unternehmen aus ethischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar wäre. Dies hat Lufthansa getan, als es um den Transport von tropischen Ziervögeln ging.
Nach einem Artikel des Kölner Stadtanzeigers vom 19.10.00 wird von amnesty international in einem Bericht kritisiert, dass Immigranten, Gastarbeiter und Asylsuchende Hauptopfer von rassistischer fremdenfeindlicher Misshandlung durch Beamte seien, vor allem bei Abschiebungen.
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