press release: Presseerklärung der Unterstützungsgruppe für Ahmed
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17.Sep.02 - Ahmed Meguini, der seit dem 26. Juli 2002 im Untersuchungsgefängnis von Straßburg-Elsau sitzt, erschien heute vor dem Berufungsgericht von Colmar, um zum dritten Mal seine Freilassung zu fordern, was abermals abgelehnt wurde, obwohl der Beschuldigte alle nötigen Garantien für sein Wiedererscheinen vorlegte.
Seine elf FreundInnen, die gekommen waren, um ihn zu unterstützen, wurden von einer übermäßigen Polizeipräsenz rund um das Gerichtsgebäude empfangen (15 Polizeibusse) und mußten ihre Papiere am Eingang hinterlegen. Selbst Ahmeds Mutter mußte sich dieser Maßnahme unterziehen.
Ahmed wird vorgeführt als Beispiel der gerichtlichen und repressiven Verbissenheit gegen die TeilnehmerInnen des Grenzcamps. Der Staatsanwalt eröffnete sein Plädoyer, indem er diese TeilnehmerInnen als "organisierte Gruppe" bezeichnete, die "Stadtguerilla" betreibe! Er schilderte auch die Ahmed vorgeworfenen Taten als extrem schwerwiegend; der Beschuldigte hat diese Taten immer bestritten.
Die gerichtlichen Behörden wollen Ahmed nicht frei zu seiner Berufungsverhandlung erscheinen lassen, die am 8. Oktober um 8 Uhr vor dem Berufungsgericht Colmar stattfindet.
Wir prangern die richterliche Verbissenheit an, unter der Ahmed seit seiner Verhaftung zu leiden hat, und wir fordern ihre Lockerung.
Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren gegen die Personen der Straßburger Unterstützungsgruppe für Ahmed wegen der Besetzung der Außenstelle des Justizministeriums in Straßburg.
Wir fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren gegen TeilnehmerInnen des Grenzcamps.
Wir lassen uns nicht terrorisieren!
Collective to Support Ahmed