deportation.class - pressemitteilung vom 3.April 2000

   

Aktionswoche angekündigt 03.04.2000 - "Kein mensch ist illegal" kritisiert Geschäft mit Abschiebungen

Das bundesweite Netzwerk "kein mensch ist illegal" stellte am 02.April 2000 die Kampagne „Deportation Class - gegen das Geschäft mit Abschiebungen" vor. „Wir werden auf die Profiteure des schmutzigen Geschäfts Druck ausüben, indem wir die Öffentlichkeit informieren und die Passagiere und Bordpersonal zum Eingreifen auffordern", sagte Jan Hoffmann, Aktivist der Kampagne. Die Kampagne richte sich zunächst vor allem gegen die Deutsche Lufthansa, weil die Lufthansa ihre Flugverbindungen in die ganze Welt für Abschiebungen zur Verfügung stellt und sich so zum willfährigen Handlanger der brutalen Abschiebepraxis macht.

„Die Bedeutung der Lufthansa für die Abschiebemaschine ist immens", stellte Hoffmann fest. Die Airline ermögliche es den Abschiebebehörden, zu jedem Zeitpunkt an jeden Ort der Welt eine Abschiebung durchzuführen." Genaue Zahlen über die Anzahl der Abschiebungen mit der Deutschen Lufthansa liegen dem antirassistischen Netzwerk "kein mensch ist illegal" nicht vor. „Der Konzern kennt angeblich keine Zahlen. Wir gehen aufgrundunserer Recherchen von mehreren tausend Abschiebungen pro Jahr aus Deutschland und den europäischen Nachbarländern unter Nutzung von Lufthansa-Maschinen aus.

Es ist kein Zufall, daß alle Todesfälle bei Abschiebeflügen aus Deutschland in Lufthansa-Maschinen geschehen sind." Auch die Rolle der Lufthansa in der Kriegsvorbereitung der Nationalsozialisten sowie den Einsatz von Zwangsarbeitern an Lufthansa-Standorten wird kein mensch ist illegal anprangern. „Kein Wunder, daß die Lufthansa möglichst schnell und geräuschlos dem Entschädigungsfonds beigetreten ist", heißt es in der von kein "mensch ist illegal" in großer Auflage verbreiteten Kampagnenzeitung „deportation class".

Für vorgeschoben hält das antirassistische Netzwerk die Behauptung der Lufthansa, sie sei zur Beförderung von Abzuschiebenden verpflichtet: „Das wird nicht dadurch richtig, daß es dauernd wiederholt wird. Eine gesetzliche Beförderungspflicht besteht nur als sogenannte „Rückbeförderungspflicht" im Fall der Einreiseverweigerung am Flughafen sowie in den wenigen Fällen einer gestatteten Einreise zur Durchführung eines Asylverfahrens nach einer regulären Kontrolle - vorausgesetzt, die Behörden können die Einreise mit einer Lufthansa-Maschine nachweisen. Im übrigen stehe es der Lufthansa als Privatunternehmen frei, an wen sie ihre Tickets verkauft.

Der tödliche Abschiebeflug des Aamir Ageeb erfolgte aus rein privatwirtschaftlichem Interesse", erklärte Claudia Mai, Mitarbeiterin von "kein mensch ist illegal". Wenn die Lufthansa bereits Flüge fast zum Nulltarif anbieten müsse, könne sie vermutlich froh sein, wenn für Abzuschiebende und Begleitbeamte reguläre Preise für Linienflüge gezahlt würden. „Die Lufthansa nimmt einfach jedes Geschäft mit," vermutet Frau Mai.

"Kein mensch ist illegal" tritt zunächst mit einer Kampagnenzeitung und dem Plakat „Deportation Class", dem Siegerentwurf eines Plakatwettbewerbs, an die Öffentlichkeit. Nun sollen Aktionen folgen: Nach einer erfolgreichen Auftaktaktion auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB) in Berlin werden vom 7. bis 15. April Aktionen auf verschiedenen Flughäfen sowie an Lufthansa-Standorten stattfinden. Vom 26. bis 28. Mai wird die Kampagne mit Veranstaltungen und Aktionen an den am 28.Mai 1999 auf dem Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Khartoum/Sudan getöteten Flüchtling Aamir Ageeb erinnern. Und auch die Hauptversammlung der Lufthansa-Aktionäre am 15. Juni in Berlin kann sich wie bereits im vergangenen Jahr des Besuches kritischer AktionärInnen sicher sein, kündigte Frau Mai an.