Pressemitteilung 01.02.2002
Lufthansa verliert Prozeß gegen Abschiebegegner
Verfügung aufgehoben - Lufttransa Deportation Class-Bus geht demnächst auf Städtetour
Mit Urteilsverkündung vom 1. Februar 2002 hat das Landgericht Frankfurt alle Teile einer Verfügung aufgehoben, mit der Lufthansa im November 2001 die Nutzung eines Kleinbusses mit der Aufschrift "Lufttransa Deportation Class" im öffentlichen Raum hat untersagen lassen.
Silke Wagner, Künstlerin aus Frankfurt, sowie Hagen Kopp, Aktivist der "deportation class stop!"-Kampagne kündigten unmittelbar nach dem Urteil an, da¤ der Bus wieder zum Einsatz komme. "Wir planen nun eine Städtetour mit unserem Bus. Lufthansa stellt nach wie vor ihre Flugzeuge für Abschiebungen zur Verfügung, und ihr Vorstand soll merken, da¤ sich unser Protest gegen diese deportation-class eher ausweitet, wenn sie uns mit Verboten und Prozessen überziehen".
Im mündlichen Verfahren am 25.1.02 hatten Lufthansa-Anwälte verzweifelt geltend zu machen versucht, da¤ der englischsprachige Begriff "deportation" eine Assoziation mit der Deportationspolitik in der NS-Zeit beabsichtige und deshalb, vor allem bei einer Benutzung im öffentlichen Raum, als besonders rufschädigend einzuschätzen und zu untersagen sei. Auf Nachfrage mu¤ten sie allerdings einräumen, da¤ Lufthansa bei Abschiebungen als Bezeichnung für die Betroffenen selbst den Begriff des "deportee" verwende. Insofern und auch weil es sich schlie¤lich um eine internationale Kampagne mit durchgehend englischsprachigen Begriffen handelt, war schon in der Verhandlung absehbar, da¤ das Gericht der Lufthansa-Argumentation nicht folgen würde.
"Ich konnte mir nicht vorstellen, da¤ die künstlerische Freiheit derma¤en eingeschränkt werden kann," kommentiert Silke Wagner das Urteil. Die Verfügung gegen sie war vollständig aufgehoben worden und sie wird den Bus und die damit durchgeführten politisch künstlerischen Performances in den nächsten Monaten weiter in Kunstausstellungen präsentieren.
Gegen Hagen Kopp hatte das Landgericht die Verbotsverfügung zur Nutzung des Busses im öffentlichen Raum ebenfalls aufgehoben, aber einen zweiten Teil der Verfügung aufrechterhalten. Bezugnehmend auf einen Einfahrtsversuch in das Lufthansa-Betriebsgelände bleibt es untersagt, ohne Sondererlaubnis mit dem Bus auf Lufthansa-Gelände zu fahren.
"Das allerdings," so Kopp, "ist ohnehin nicht beabsichtigt. Aber Lufthansa wird sich in Zukunft vermehrt mit der Anwesenheit des 'Abschiebebusses' vor ihren Toren und Veranstaltungen konfrontiert sehen."
Jan Hoffmann
Weitere Informationen:
http://www.aktivgegenabschiebung.de/lufttransa.html
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