Deportation Class
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Frankfurter Rundschau, 14.10.2000
Innenministerium prüft Flug-Abschiebungen
Schily reagiert auf Juristenschelte / Von Ursula Rüssmann FRANKFURT A. M., 13. Oktober. Die schweren Bedenken von Luftrechtsexperten gegenüber zwangsweisen Flug-Abschiebungen haben das Bundesinnenministerium (BMI) verunsichert. Wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der PDS hervorgeht, unterzieht das BMI das Verfahren derzeit einer "eingehenden Prüfung". Auf FR-Nachfrage ergänzte das Ministerium von Otto Schily (SPD), die Prüfung berücksichtige sowohl die praktischen Erfahrungen als auch rechtliche Aspekte. Wann ein Resultat vorliege, sei offen. Bis dahin hält der Bundesgrenzschutz an der jetzigen Praxis fest. Noch Anfang September hatte das BMI erklärt, trotz der massiven Juristen-Kritik bestehe kein Handlungsbedarf. Heftig umstritten ist, wer wie eingreifen darf, wenn ein Flüchtling sich bei der Abschiebung wehrt: Das BMI ging bisher davon aus, dass an Bord zwar allein der Flugkapitän das Sagen hat; er könne seine Bordgewalt aber an Polizei- und BGS-Beamte abtreten, womit deren Zwangsmittel gegenüber Flüchtlingen abgesichert wären. Dagegen meinen die Experten, Piloten dürften Abzuschiebende gar nicht erst mitnehmen, wenn schon vor dem Start klar sei, dass bei der Rückführung Zwang angewandt werden müsse. Die Bordgewalt diene nicht dazu, "mit Gewalt jemand außer Landes zu schaffen", so der leitende Luftrechtler der Pilotenvereinigung Cockpit, Klaus G. Meyer (die FR berichtete). Der Rechtsstreit betrifft einige tausend Rückführungen jährlich: Wie das BMI jetzt mitteilte, waren bei den knapp 17 000 Flug-Abschiebungen von Januar bis Juli dieses Jahres in 2155 Fällen BGS oder Länderpolizei mit im Flugzeug. Derweil hat sich offenbar die Praxis fest eingespielt, algerische Flüchtlinge bei der Abschiebung schon auf deutschem Boden an algerische Sicherheitskräfte zu übergeben. Das Ministerium teilte mit, in den ersten sieben Monaten dieses Jahres seien 245 Algerier in der Obhut von Sicherheitskräften ihres Heimatlandes abgeschoben wurden. 1999 waren es erst 44. Grundlage ist das deutsch-algerische Rückübernahmeabkommen, das laut BMI seit November vergangenen Jahres praktiziert wird. Menschenrechtsorganisationen hatten die Vereinbarung seinerzeit als "Kumpanei mit einem Verfolgerstaat" verurteilt. Amnesty International betonte erst Anfang September, auch unter dem neuen algerischen Präsidenten Abdelaziz Bouteflika gebe es "keinen Anlass zur Entwarnung". Laut AI-Bericht sind Folter, geheime Haft und das Verschwindenlassen Missliebiger weiterhin verbreitet, Übergriffe durch Polizei- und Armeekräfte bleiben unbestraft. In deutschen Asylverfahren würden diese Menschenrechtsverletzungen nicht genügend berücksichtigt, bemängelt AI-Asylexpertin Ruth Jüttner. Viele abgelehnte Asylbewerber "sind durchaus bedroht". Sie schon hier zu Lande an algerische Sicherheitskräfte zu übergeben, sei weiterhin "äußerst problematisch".
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